Kochrezept – Stupidedia

Vegetarische Kürbis-Feta-Penne -- Pumpkin Feta Cheese Pasta (Recipe) -- [ENG SUBS] - 동영상 Dem Urheberrecht zufolge können Werke nur dann Schutz genießen, wenn sie eigene geistige Schöpfungen ihres Urhebers darstellen und individuelle Form aufweisen. Das können zum Beispiel Kochbücher sein, aber auch Rezept-Sammlungen aus dem Internet. Mathematisch klingt ja immer so hoch, aber es ist wie in der Physik nur eine Methode, um quantitativ zu werden. Das mag vielleicht überraschen, aber das Urheberrecht schützt ausdrücklich nur Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Auch wenn häufig von „Kochkunst“ die Rede ist, gibt es im Urheberrecht keinen Schutz für fertige Gerichte aus Pfanne, Topf oder Kuchenform. Die Speisen selbst sind nicht Teil des Rezepts und prinzipiell nicht vom Urheberrecht erfasst. Ein Kochrezept ist laut Duden ein „Rezept, nach dem eine Speise zubereitet werden kann“, wobei Rezept eine andere Bezeichnung für eine „Back-, Kochanweisung“ ist. Zusammengefasst als Kochrezept wird sichergestellt, dass die Massnahmen mit Sorgfalt geplant und durchgeführt werden. 2) Früher war es mehr als heute eine simple Notwendigkeit, dass man für… Jahr bei „Chefkoch“ mehr Zeit, auch wenn immer noch viele der dort 17 Werbeseiten Eigenwerbung sind. 8. Wenn die Herdplatte einmal heiß ist, ist sie beim zweiten Mal sicher genauso heiß.

Wenn umgangssprachlich von einem „Rezept“ die Rede ist, kann damit sowohl die Beschreibung oder Darstellung der Zubereitung eines Gerichts gemeint sein als auch die inhaltliche Aussage, die in dieser Beschreibung steckt – die Idee zur Speisenzubereitung. Urheberrechtlich betrachtet, sind „Rezept als Beschreibung“ und „Rezept als Idee zur Speisenzubereitung“ zwei grundverschiedene Dinge: Das Erste ist die Form, das Zweite der Inhalt. Zwei Preise gingen erneut an Unternehmen aus Deutschland: Das Entwicklerstudio Cultured Code erhielt den Design Award für die Aufgabenverwaltung „Things 3“; die Kochrezept-App „Kitchen Stories“ lobt Apple unter anderem für ihre tvOS-Implementierung. Aus einer Sammlung von 10.000 Rezepten mit der Qualität von „Bedienungsanleitungen“ ein paar auszuwählen und auf die eigene Homepage zu stellen, ist urheberrechtlich im Zweifel zulässig. Ausschweifende, poetische Beschreibungen der Art, dass „sich sanft geschmolzene Butter in das gesiebte und makellos gehäufte Mehl in einem Strudel ergießen solle“, machen aus einer simplen Bedienungsanleitung schnell ein literarisches Werk. Doch leider ähnelt das Magazin zu sehr anderen Kochzeitschriften aus dem Hause Burda, hat keine ernsthafte Verbindung zum Online-Portal und lässt so jede Besonderheit vermissen, die einen neuen Kochtitel lohnenswert gemacht hätte. Stellen Sie sich einfach vor, Sie haben jetzt hier ihre 100 Jahre Daten, stecken die in einen Computer, simulieren das und es sieht gut aus.

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